Reservierungsregeln

Reservierungsregeln Tennisclub Strobl

  1. Mitglieder können täglich zwei Stunden reservieren, und zwar gelten hierbei folgende Prämissen beim Einzel (a-c) und Doppel (d):
    1. Zwei zusammenhängende Stunden können bis 17 Uhr reserviert werden.
    2. Zwei voneinander losgelöste Stunden können jederzeit reserviert werden. (z.B. eine Stunde am Vormittag und eine Stunde am Abend)
    3. Die letzten beiden zusammenhängenden zwei Stunden, die somit reserviert werden können, sind 16-18 Uhr.
    4. Für Doppelreservierung gilt, dass zwei zusammenhängende Stunden (unabhängig von der Tageszeit) reserviert werden können.
  1. Vollmitgliedern haben im Reservierungssystem das exklusive Recht, nach 17 Uhr reservieren zu können. Dort gilt konkret folgendes: 
    1. Vollmitglieder können nur mit weiteren Vollmitgliedern reservieren.
    2. Ein Vollmitglied kann nicht mit einem Halbmitglied reservieren.
    3. Ein Vollmitglied kann nicht mit einem Kind/Jugendlichen reservieren.
    4. Ein Vollmitglied kann nicht mit einem Gastspieler reservieren.
    5. Auch beim Doppel gilt, dass nach 17 Uhr im Reservierungssystem ausschließlich Vollmitglieder reservieren dürfen. Demnach ist es nicht erlaubt, dass etwa drei Vollmitglieder mit einem Halbmitglied nach 17 Uhr einen Platz reservieren.
  1. Mitglieder des Tennisclub Strobl können einen Gastspieler einladen, um mit ihm auf der TC Strobl Anlage zu spielen, hier gilt folgendes: 
    1. Die Gaststunde ist richtig zu erfassen: Mitglied + Gastspieler ist einzutragen.
    2. Eine Gaststunde kann nur bis 17 Uhr eingetragen werden (danach gilt, wie in Punkt 2 beschrieben, das Exklusivrecht für Vollmitglieder)
    3. Die angezeigten Kosten im System schuldet das Mitglied dem Verein. Das Mitglied bekommt eine entsprechende Rechnung über den offenen Betrag zugesendet. 
  1. Halbmitglieder dürfen nach 17 Uhr nicht reservieren und nicht spielen. Kinder/Jugendliche dürfen nach 17 Uhr nicht reserviert (und mitreserviert) werden, aber spielen, sofern ein Platz frei ist. Kinder/Jugendliche müssen aber in diesem Fall jedenfalls Vollmitgliedern den Vortritt lassen.
  1. Reservierungen sind erst 48 Stunden im Vorhinein möglich. Dies gilt auch für Personen mit administrativen Berechtigungen im Falle einer privaten Reservierung. Trainings, Abos, Turniere und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 
  1. Sonderberechtigungen für Reservierungen sollen nur dort bestehen, wo sie organisatorisch notwendig sind, etwa für Abos, Turniere und dergleichen. 
  1. Reservierungen durch den Tourismusverband für Urlaubsgäste sind grundsätzlich möglich, hier gilt konkret folgendes: 
    1. Nur auf Platz 3 (Barok).
    2. Nur zwischen 7 und 17 Uhr (letzte Stunde = 16-17 Uhr).
    3. Auch am Wochenende möglich.
    4. Maximal 40 Stunden im Vorhinein, 
    5. Wenn Gast mit einem Gast spielt, sind die Reservierungen ausschließlich durch den Tourismusverband Strobl abzuwickeln. Hier gibt es keinerlei Ausnahme.